Sargbestattung
Familiengrab Gruft Wahlgrab Erdreihengrab pflegevereinfachtes Erdreihengrab Sargbestattung von Kindern und Jugendlichen
Familiengrab
klassisches Familiengrab ganz nach ihren Wünschen, in verschiedenen Größen:
für Särge und / oder Urnen
als Wahlgrabstätte kann der Ort der Grabstätte auf dem Friedhof gewählt werden
das Nutzungsrecht kann verlängert werden
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
die gärtnerische Pflege der Grabstätte kann auf Wunsch durch eine Gärtnerei übernommen werden (Dauergrabpflege-Vertrag)
Nutzungsrecht 20 Jahre (gerechnet nach der letzten Beisetzung im Grab)
jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Laufzeit der Grabstätte unabhängig von der Anzahl der Bestattungen
Gruft
Ausgemauerte Variante des Familiengrabes. Einzigartig, traditionell und doch individuell. Klassisches Familiengrab ganz nach ihren Wünschen.
Nutzungsrecht 20 Jahre (gerechnet nach der letzten Beisetzung im Grab).
das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
Beisetzungen von verschiedenen Särgen / Urnen möglich.
jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Laufzeit der Grabstätte, unabhängig von der Anzahl der Bestattungen
die gärtnerische Pflege der Grabstätte kann auf Wunsch durch eine Gärtnerei übernommen werden (Dauergrabpflege-Vertrag)
Wahlgrab
ein oder zwei Sargbestattungen möglich
als Wahlgrabstätte kann der Ort der Grabstätte auf dem Friedhof gewählt werden.
Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
die gärtnerische Pflege der Grabstätte kann auf Wunsch durch eine Gärtnerei übernommen werden (Dauergrabpflege-Vertrag)
Nutzungsrecht 20 Jahre (gerechnet nach der letzten Beisetzung im Grab)
jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr für die Laufzeit der Grabstätte, unabhängig von der Anzahl der Bestattungen
Erdreihengrab
Einzelgrab für eine Sargbestattung
Die Bestattung erfolgt „der Reihe nach“ in Einzelgräbern
Nutzungsrecht 20 Jahre
eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich
jährliche Zahlung der Friedhofsunterhaltungsgebühr für die
Laufzeit der Grabstätte
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
die gärtnerische Pflege der Grabstätte kann auf Wunsch durch
eine Gärtnerei übernommen werden (Dauergrabpflege-Vertrag)
pflegevereinfachtes Erdreihengrab
Einzelgrab für eine Sargbestattung
die Bestattung erfolgt „der Reihe nach“ in einer einheitlich und doch
individuell gestalteten Anlage, mit bis zu 30 Einzelgräbern
Nutzungsrecht 20 Jahre
die Anlage wird 20 Jahre nach der letzten erfolgten Beisetzung geschlossen
eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich
die gärtnerische Pflege ist für die gesamte Zeit gewährleistet
alle Kosten (einschließlich Friedhofsunterhaltungsgebühr) werden
im Voraus bezahlt
Sargbestattung von Kindern und Jugendlichen
Für diesen tragischen Fall beraten wir Sie gerne einfühlsam und persönlich.
Generell besteht die Möglichkeit in einer besonderen Anlage mit individuellen Gestaltungsmöglichkeiten Sarg- und Urnenbestattungen durchzuführen.